Elternversammlungen
Zu Beginn des Kindergartenjahres findet die Elternversammlung statt, bei der z. B. der Elternrat gewählt wird.
Elternrat
Der Elternrat wird auf Gruppenebene gewählt. Er besteht aus einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter. Der Elternrat hat die Aufgabe, das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung zu beleben und die Zusammenarbeit zwischen den Erziehungsberechtigten, dem Träger und dem pädagogischen Personal zu fördern.
Rat der Tageseinrichtung
Der Rat der Tageseinrichtung wird aus Vertretern des Trägers, der Leitung, Gruppenleitung und dem Elternrat gebildet. Alle wichtigen Aufgaben dieses Gremiums können Sie der Infobroschüre „Für ihr Kind“, die Sie mit dem Betreuungsvertrag ausgehändigt bekommen haben, entnehmen.